Aktuelles
Warum ein Reparaturverbot in diesem Bereich?
Größere Absplitterungen von der äußeren Glasfläche in Windschutzscheiben durch z.B. Steinschlag werden in einzelnen Ländern der EU trotz entgegenstehender Rechtsvorschrift auch repariert, wenn sie in
dem von der Reparatur ausgeschlossenen Sichtfeld liegen.
Das Verbot der Reparatur in diesem Feld hat seinen Grund in dem nach der Reparatur an der Schadensstelle verbleibenden Streulicht (Lichtspiegelung). Diese wirkt sich
gerade bei Nachtfahrten sehr negativ aus, da die Schadstelle unter Umständen fremde Lichtquellen in sich widerspiegelt!
Die Zuwendung der Aufmerksamkeit zu solchen reparierten Stellen in Windschutzscheiben führt bei einem nicht zu vernachlässigenden Teil von Fahrern zu Irritationen und
ist nicht risikolos.