Rhein-Ruhr Autoglas
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Warum ein Reparaturverbot in diesem Bereich?
Größere Absplitterungen von der äußeren Glasfläche in Windschutzscheiben durch z.B. Steinschlag werden in einzelnen Ländern der EU trotz entgegenstehender Rechtsvorschrift auch repariert, wenn sie in dem von der Reparatur ausgeschlossenen Sichtfeld liegen.

Das Verbot der Reparatur in diesem Feld hat seinen Grund in dem nach der Reparatur an der Schadensstelle verbleibenden Streulicht (Lichtspiegelung). Diese wirkt sich gerade bei Nachtfahrten sehr negativ aus, da die Schadstelle unter Umständen fremde Lichtquellen in sich widerspiegelt!

Die Zuwendung der Aufmerksamkeit zu solchen reparierten Stellen in Windschutzscheiben führt bei einem nicht zu vernachlässigenden Teil von Fahrern zu Irritationen und ist nicht risikolos.

 

 

Leider abgelaufen. Kommt bald wieder - Vorbeischauen lohnt sich!

Sicher und sauber durch den Sommer!

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*Nur gültig nach Inanspruchnahme unserer Leistung

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